Als Mediatorin trage ich dafür Sorge, dass jede und jeder genügend Raum bekommt, um die eigene Sicht der Dinge darzustellen und zu erklären. Ich unterstütze beide Seiten gleichermaßen dabei, Antworten auf die Frage zu finden, was Sie brauchen, um wieder besser miteinander auszukommen oder Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen.
Gemeinsam gehen wir auf die Suche nach praktikablen, nachhaltigen Lösungen, die den Bedürfnissen aller Beteiligten entsprechen. Es geht nicht nur darum, dass Sie wieder miteinander zu reden -
sondern auch darum, dass Sie gute Regelungen finden für alles, was Ihnen wichtig ist.
In der Regel dauert eine Mediationssitzung mit mir 60 bis 90 Minuten.
In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, konzentriert über mehrere Stunden hinweg zu arbeiten – auch das mache ich gerne für Sie möglich. Wieviele Sitzungen nötig sind, bis das Mediationsverfahren
abgeschlossen werden kann, hängt immer von den konkreten Umständen ab - und von Ihrer Mitarbeit. Ganz wichtig: Eine Mediation ist immer freiwillig. Sie kann jederzeit unterbrochen oder auch
abgebrochen werden. Übrigens übernehmen einige Rechtsschutzversicherungen anteilig die Kosten für einen Einigungsversuch mithilfe von Mediation.
Mediation kann grundsätzlich überall stattfinden, wo ohne Ablenkung, in einem vertraulichen Rahmen und konzentriert gearbeitet werden kann. Ich bin mobil und flexibel, habe aber auch
feste Räumlichkeiten, in denen wir uns treffen können.
Ein erstes Orientierungsgespräch darüber, ob Mediation das richtige Verfahren für Ihr Anliegen ist und ob ich auch die richtige Mediatorin für Sie bin, biete ich immer kostenlos an. Auf Wunsch empfehle ich Ihnen gerne kompetente Kolleginnen und Kollegen aus meinem Netzwerk.
Sie entscheiden selbst, ob Sie an einer Mediation teilnehmen. Es passiert nichts, was Sie nicht wollen.
Sie übernehmen selbst die Verantwortung für Ihre Entscheidungen.
Sie sind offen für eine Lösung, von der Sie heute vielleicht noch gar nicht wissen, dass es sie gibt. Und: Sie sind bereit, sich zu informieren und auch alle notwendigen Informationen bereitzustellen, die für Ihren Fall wichtig sind.
Als Mediatorin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und habe ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Die Verschwiegenheit zwischen den Parteien klären wir, bevor wir in die Mediation einsteigen.
Niemand wird im Mediationsverfahren bevorzugt oder benachteiligt. Jeder soll verstanden und in seinen Bedürfnissen und Wünschen anerkannt werden.